Mittwoch, 14. November 2012

Ersthelfer im Stich gelassen - ein "Negativbericht"!

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/ersthelfer-fuehlt-sich-im-stich-gelassen-id7287450.html

Bei den vielen Berichten in den Medien zu Ignoranz, fehlender Zivilcourage und mangelnder Kompetenz zur Ersten-Hilfe, dachte ich ja, mich könnte nichts mehr schocken! Weit gefehlt!!!

Da kann ich dem Helfer, der sich von soviel Ignoranz und Dummheit nicht davon abbringen lässt, auch jederzeit wieder Erste Hilfe zu leisten, nur meinen Respekt zollen!
Und hoffe, dass dies als Vorbild für z.B. meine vielen KursteilnehmerInnen dient, die ich in der Breitenausbildung in Erster Hilfe ausbilde!

Als Mediziner und Erste-Hilfe-Ausbilder hätte ich hier wahrscheinlich sowohl die Mitarbeiter des Restaurants wie auch die Beamten der Polizei wegen Unterlassenr Hilfeleistung angezeigt!
Denn in §323, Absatz c steht eindeutig, dass sich jeder der Unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht, der NICHT Erste-Hilfe leistet, obwohl es ihm den Umständen nach zumutbar, insbesondere ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und ohne andere, vorangige Pflichten zu vernachlässigen!

Und ganz ehrlich: bei jedweder Priorität der Eigensicherung - was in jedem Erste-Hilfe-Kurs auch allen TeilnehmerInnen eingebleut wird - ist es doch wohl zumutbar und auch kein Sicherheitsrisiko, einem kompetenten Ersthelfer zumindest den Verbandkasten aus dem Fahrzeug zu geben!

Ob der Rettungstransportwagen auch Minuten oder auch nur Sekunden später eintrifft: in wie fern dies dem Verletzungsstatus des Patienten zumutbar ist, kann ausser professionellen Helfern aus Retttungsdienst und Krankenhaus wohl niemand beurteilen!!!

Und gerade in Rettungsdienst und Krankenhaus zeigt die Erfahrung immer wieder, dass gerade auch ein oder zwei Minuten, den Status eines Patienten deutlich verbessern oder verschlechtern können! Gerade wenn es auch um Blutverlust bei Kopfverletzungen geht!

Ich lade die Beamten und das Personal des Restaurants herzlich ein zu überprüfen, ob ihre Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Auffrischung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Sollte dies der Fall sein, lade ich sie ebenso herzlich zu einem Kurs ein!

Dem Ersthelfer für seinen Einsatz und sein Vorbild ein herzliches Dankeschön!

Samstag, 10. November 2012

Basisschema der Ersten Hilfe

Das Basisschema der ERsten Hilfe, auf dem alle Maßnahmen der Ersten Hilfe aufbauen, haben wir nun aktualisiert und stellen es über diesen Blog zur Verfügung.

Dieses Bild - allerdings als pdf-Dokument - bekommen auf Wunsch mit vielen weiteren Links auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Kurse zugemailt.


Im Folgenden werden wir zu den einzelnen Punkten dieses Schemas auch den einen oder anderen Blogeintrag verfassen.

Sie haben Fragen, Hinweise oder Ähnliches????
Immer raus damit! Wir freuen uns darüber, wenn Sie sich mit der Ersten Hilfe, der Sicherheit von Ihnen bzw. Ihrer Nächsten auseinandersetzen und mit uns diskutieren bzw. sich austauschen wollen!

Kontaktieren Sie uns über unsere Homepage www.ErsteHilfe.de.to oder direkt via eMail über Erste-Hilfe@gmx.net.

Mit besten Grüßen
Ihr T. Matreitz