Mittwoch, 14. November 2012

Ersthelfer im Stich gelassen - ein "Negativbericht"!

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/ersthelfer-fuehlt-sich-im-stich-gelassen-id7287450.html

Bei den vielen Berichten in den Medien zu Ignoranz, fehlender Zivilcourage und mangelnder Kompetenz zur Ersten-Hilfe, dachte ich ja, mich könnte nichts mehr schocken! Weit gefehlt!!!

Da kann ich dem Helfer, der sich von soviel Ignoranz und Dummheit nicht davon abbringen lässt, auch jederzeit wieder Erste Hilfe zu leisten, nur meinen Respekt zollen!
Und hoffe, dass dies als Vorbild für z.B. meine vielen KursteilnehmerInnen dient, die ich in der Breitenausbildung in Erster Hilfe ausbilde!

Als Mediziner und Erste-Hilfe-Ausbilder hätte ich hier wahrscheinlich sowohl die Mitarbeiter des Restaurants wie auch die Beamten der Polizei wegen Unterlassenr Hilfeleistung angezeigt!
Denn in §323, Absatz c steht eindeutig, dass sich jeder der Unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht, der NICHT Erste-Hilfe leistet, obwohl es ihm den Umständen nach zumutbar, insbesondere ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und ohne andere, vorangige Pflichten zu vernachlässigen!

Und ganz ehrlich: bei jedweder Priorität der Eigensicherung - was in jedem Erste-Hilfe-Kurs auch allen TeilnehmerInnen eingebleut wird - ist es doch wohl zumutbar und auch kein Sicherheitsrisiko, einem kompetenten Ersthelfer zumindest den Verbandkasten aus dem Fahrzeug zu geben!

Ob der Rettungstransportwagen auch Minuten oder auch nur Sekunden später eintrifft: in wie fern dies dem Verletzungsstatus des Patienten zumutbar ist, kann ausser professionellen Helfern aus Retttungsdienst und Krankenhaus wohl niemand beurteilen!!!

Und gerade in Rettungsdienst und Krankenhaus zeigt die Erfahrung immer wieder, dass gerade auch ein oder zwei Minuten, den Status eines Patienten deutlich verbessern oder verschlechtern können! Gerade wenn es auch um Blutverlust bei Kopfverletzungen geht!

Ich lade die Beamten und das Personal des Restaurants herzlich ein zu überprüfen, ob ihre Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Auffrischung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Sollte dies der Fall sein, lade ich sie ebenso herzlich zu einem Kurs ein!

Dem Ersthelfer für seinen Einsatz und sein Vorbild ein herzliches Dankeschön!

1 Kommentar:

  1. Na ja... Die Taxifahrer/Unternehmen und Schnellrestaurant müssen natürlich bestraft werden für fehlende Erste-Hilfe Kasten, aber es ist nicht wirklich klar, was für Wunde der 55-Jährige hatte und wieso er ins Krankenhaus kam...
    Personal sollte schon Erste-Hilfe leisten können, müssen aber nicht Kontakt mit Blüt haben...
    Für Beamten habe ich keine Ausrede...

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