Doch wie kann man einen Schlaganfall „diagnostizieren“???
Zunächst erst einmal ein Grundsatz in der Ersten-Hilfe: SIE SOLLEN NIEMALS DIAGNOSTIZIEREN!!!
Viele Leute haben nämlich genau davor Angst, dass die eine plötzliche Erkrankung oder einen Notfall nicht richtig erkennen! Ein Ersthelfer soll immer nur die Symptome, die der jeweilige Patient zeigt, beschreiben und einordnen – welche Erkrankung oder welcher Notfall konkret dahintersteckt ist vollkommen gleichgültig!
Für den „Schlaganfall“ – hinter dessen Bezeichnung auch noch viele Untergruppen wie z.B. „blutiger“ oder „unblutiger“ Schlaganfall usw. usw. stecken – gibt es ein paar einfache Symptome, die jedermann erkennen bzw. erfragen und beschreiben kann.
WICHTIG ist dabei, diese Symptome SOFORT ernst und akut zu nehmen und den Rettungsdienst (112) anzufordern! Ein Schlaganfall oder auch nur der Verdacht auf eine Vorstufe (siehe TIA) ist immer ein NOTFALL!
Folgende Symptome – dargestellt in einer Grafik der Techniker Krankenkasse – sind akute Alarmsignale, die umgehende zur Anforderung des Rettungsdienstes (112) führen sollten:
Zusätzlich zu den hier aufgeführten und abgebildeten Alarmsignalen oder auch anstelle dessen, wenn z.B. nur eine kurze „Vorattacke“ stattgefunden hat, können folgende
5 Schritte zur Überprüfung auf ein eventuelles Schlaganfall-Geschehen
durchgeführt werden:
1. Bitten Sie die betroffene Person zu lächeln!
Sie wird es nicht schaffen bzw. der Mund und das Gesicht sich bei dem Versuch zu Lächeln unnatürlich verziehen!
2. Bitten Sie die Person einen einfachen Satz NACHZUSPRECHEN!
2. Bitten Sie die Person einen einfachen Satz NACHZUSPRECHEN!
Z.B. „Das Wetter draußen ist heute sehr schön!“ Sie wird es nicht schaffen, da die Signale vom Hören über das Verarbeiten bis hin zum Wieder-Aussprechen so viele Gehirnbereiche passieren müssen, dass ein von einem Schlaganfall betroffener Bereich diese Signale unterbrechen würde! CAVE: das Bilden von Sätzen selbst, kann durchaus noch erhalten sein!
3. Bitten Sie die Person beide Arme anzuheben und zu halten!
Sie wird es nicht oder nur teilweise schaffen; bzw. der Arm auf der betroffenen Seite wird immer wieder recht schnell absinken!
4. Bitten Sie die Person die Zunge rauszustrecken!
Die Zunge würde sich bei einem Schlaganfall-Geschehen z.B. zur betroffenen Seite hin krümmen bzw. sich von einer Seite zur anderen winden.
5. Bitten Sie den Patienten Ihnen beide Hände zu reichen!
Überkreuzen Sie dabei Ihre Hände („Kreuzgriff“) und bitten Sie den Patienten dann, nacheinander erst die eine, dann die andere und zu Guter Letzt BEIDE Hände kräftig zu drücken. Bei einem Schlaganfall-Geschehen können Sie einen deutlichen Kraftunterschied zwischen beiden Händen feststellen.
3. Bitten Sie die Person beide Arme anzuheben und zu halten!
Sie wird es nicht oder nur teilweise schaffen; bzw. der Arm auf der betroffenen Seite wird immer wieder recht schnell absinken!
4. Bitten Sie die Person die Zunge rauszustrecken!
Die Zunge würde sich bei einem Schlaganfall-Geschehen z.B. zur betroffenen Seite hin krümmen bzw. sich von einer Seite zur anderen winden.
5. Bitten Sie den Patienten Ihnen beide Hände zu reichen!
Überkreuzen Sie dabei Ihre Hände („Kreuzgriff“) und bitten Sie den Patienten dann, nacheinander erst die eine, dann die andere und zu Guter Letzt BEIDE Hände kräftig zu drücken. Bei einem Schlaganfall-Geschehen können Sie einen deutlichen Kraftunterschied zwischen beiden Händen feststellen.
Ein Schlaganfall ist IMMER ein AKUTER Notfall!
Manche Menschen sterben nicht sofort, sondern bleiben oft noch lange in einer auf Hilfe angewiesenen, hoffnungslosen Situation!
Das „Zeitfenster“ nach einem akuten Schlaganfall bis hin zur „Irreversibilität“, d.h. der Unmöglichkeit den Schaden einzugrenzen, liegt bei ca. 4 Stunden.
Neurologen sagen, dass sie – wenn sie innerhalb eines Zeitfensters von 3 Stunden ein Schlaganfallopfer behandeln können – die Auswirkungen nahezu aufheben können!
Ein Schlaganfall oder seine „Vorboten“ (siehe TIA) müssten nur rechtzeitig erkannt und ernst genommen werden!
Lesen Sie weiter unter
- Die Deutsche Gesellschaft für Schlaganfälle – Schlaganfall ist immer NOTFALL!
- Fallbeispiel 1 – eine wahre Geschichte!
- Fallbeispiel 2 – noch eine wahre Geschichte!
- Fallbeispiel 3 – und noch eine wahre Geschichte!
Ihr T. Matreitz
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